Bundesnetzagentur-Info: CB-Funk
Am 20. Dezember 2006 erschien das Amtsblatt 24/2006. Dort wurde in der Verfügung Nr. 57/2006 die neue Regelung für den CB-Funk festgelegt.
CB-Funk benötigt keine Einzelzuteilung mehr und 80-Kanal-Geräte, sowie AM- und SSB-Geräte sind nicht mehr Anmelde- und Gebührenpflichtig. Ausgenommen sind ortsfeste Funkanlagen mit Kanal 41 bis 80 in den Schutzzonen, die weiterhin eine Einzelzuteilung benötigen. Die Schutzzonen sind in der Verfügung aufgeführt.
Die komplette Verfügung ist unter :
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1533.pdf
nachzulesen.